Wirtschaftsprüfer für KMU in der Schweiz: Was ist relevant

Kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz stehen häufig vor der Frage, welche Art von Revision sie benötigen und worauf es bei der Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer ankommt. Dieser Überblick erklärt die rechtlichen Grundlagen, typische Abläufe und die Abgrenzung zur Buchhaltung – verständlich und praxisnah.

Wirtschaftsprüfer für KMU in der Schweiz: Was ist relevant

Für KMU ist die Wahl und Zusammenarbeit mit einer Revisionsstelle mehr als eine Formalität. Sie beeinflusst Verlässlichkeit, Finanzierungsmöglichkeiten und die interne Steuerung. Wer die gesetzlichen Schwellenwerte, die Arten der Revision und die Rollenverteilung zwischen Prüfer und Buchhaltung kennt, reduziert Risiken und vermeidet Verzögerungen im Abschlussprozess. Zudem hilft Klarheit darüber, welche Unterlagen wann bereitstehen müssen und wie Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

revisionsstelle-kmu-schweiz: Regeln und Schwellenwerte

In der Schweiz unterscheidet das Obligationenrecht zwischen der ordentlichen und der eingeschränkten Revision. Eine ordentliche Revision ist in der Regel erforderlich, wenn ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt: Bilanzsumme von mindestens CHF 20 Mio., Umsatzerlös von mindestens CHF 40 Mio. oder im Jahresdurchschnitt mindestens 250 Vollzeitstellen. Unternehmen von öffentlichem Interesse (z. B. kotierte Gesellschaften) benötigen ebenfalls eine ordentliche Revision.

Die eingeschränkte Revision gilt als Standard für viele KMU, die die obigen Schwellen nicht erreichen, aber revisionspflichtig sind. Sie fokussiert auf Befragungen und analytische Prüfungshandlungen und führt zu einer sogenannten „negativen Zusicherung“. Kleinste Gesellschaften mit weniger als 10 Vollzeitstellen können mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter auf eine Revisionsstelle verzichten (Opting-out). Für Gründerinnen und Gründer sowie wachsende Betriebe ist es sinnvoll, die Schwellen jährlich zu prüfen, da bereits eine anhaltende Umsatzsteigerung die Prüfungsart verändern kann.

Wirtschaftsprüfer für KMU in der Schweiz: Aufgaben

Wirtschaftsprüfer beurteilen, ob Jahresrechnung und, falls vorhanden, Lagebericht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei der eingeschränkten Revision prüfen sie vor allem die Plausibilität der Zahlen und Prozesse, während die ordentliche Revision intensivere Detailprüfungen, System- und Funktionsprüfungen sowie ein höheres Maß an Belegtests umfasst. Das Ergebnis ist bei der ordentlichen Revision eine „positive Zusicherung“ (hinreichende Sicherheit), bei der eingeschränkten Revision eine begrenzte Sicherheit.

Zur Qualitätssicherung gelten Zulassung und Aufsichtsvorgaben: In der Schweiz werden Revisorinnen und Revisoren sowie Revisionsunternehmen staatlich zugelassen. Unterschieden wird insbesondere zwischen zugelassenen Revisoren, zugelassenen Revisionsexperten und staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen (für Unternehmen von öffentlichem Interesse). Für KMU ist wichtig, dass der gewählte Prüfer über die passende Zulassung für die jeweilige Prüfungsart verfügt und die Unabhängigkeit gewährleistet ist.

Buchhaltungsdienstleistungen: Abgrenzung und Zusammenarbeit

Buchhaltungsdienstleistungen decken typischerweise Finanzbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenwesen, Lohnbuchhaltung, MWST-Abrechnungen und den Jahresabschluss ab. Viele KMU lagern diese Aufgaben an Treuhänder oder spezialisierte Dienstleister aus. Die Revision ist davon zu trennen: Sie prüft die Arbeitsergebnisse, ist aber nicht für deren Erstellung verantwortlich. Diese Abgrenzung unterstützt die wirksame Kontrolle und schafft Transparenz für Eigentümer, Verwaltungsrat und Kreditgebende.

In der Praxis empfiehlt es sich, Termine und Verantwortlichkeiten frühzeitig zu klären: Welche Belege werden bis wann geliefert? Welche Systeme werden genutzt? Wie erfolgt der Zugriff auf digitale Buchhaltungen und Belegarchive? Je strukturierter die Buchhaltung arbeitet, desto effizienter kann der Prüfer agieren. Insbesondere bei Inventur, Abgrenzungen, Rückstellungen, Umsatzabgrenzung und nahestehenden Personen sind saubere Dokumentation und Nachvollziehbarkeit entscheidend.

Unternehmen sollten zudem die Unabhängigkeit beachten: Die Revisionsstelle sollte keine Aufgaben übernehmen, die sie später prüfen muss. Beratungsleistungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich, dürfen jedoch die Objektivität nicht beeinträchtigen. Eine klare Trennlinie – Buchführung hier, Prüfung dort – schützt die Glaubwürdigkeit des Abschlusses.

Auswahlkriterien und Ablauf in der Praxis

Bei der Auswahl spielen Branchenerfahrung, Teamzuschnitt und Kommunikation eine große Rolle. Prüfer mit Erfahrung in Ihrer Branche verstehen typische Risiken, etwa Vorratsbewertung im Handel, Projektabgrenzungen im Bau oder Software-Aktivierungen in Tech-Unternehmen. Achten Sie auf regionale Verfügbarkeit, Sprachkompetenzen und digitale Arbeitsweise (z. B. sichere Portale, Zugriff auf Cloud-Buchhaltungen). Ein abgestimmter Zeitplan mit Meilensteinen – Vorabstimmung, Zwischenprüfung, Hauptprüfung – hilft, Engpässe zu vermeiden.

Der Ablauf lässt sich grob in drei Phasen gliedern: Planung (Risikoeinschätzung, Anforderungsliste), Durchführung (Interviews, Stichproben, analytische Verfahren, Einsicht in Verträge) und Berichterstattung (Management Letter, Prüfungsbericht). Für eine eingeschränkte Revision in einem typischen KMU kann – je nach Größe, Systemreife und Beleglage – die Feldarbeit wenige Tage bis zwei Wochen beanspruchen, während die ordentliche Revision einen umfassenderen Zeitbedarf mit sich bringt.

Häufige Stolpersteine bei KMU

  • Fehlende oder verspätete Unterlagen, insbesondere Verträge, Darlehensvereinbarungen, Inventurlisten und Protokolle.
  • Unzureichende Trennung von Funktionen im Zahlungsverkehr oder bei Kassenbeständen.
  • Nicht dokumentierte Transaktionen mit nahestehenden Personen und fehlende marktgerechte Bedingungen.
  • Unklare Kriterien bei Rückstellungen, Wertberichtigungen und aktivierten Eigenleistungen.
  • Schwachstellen in der MWST-Abrechnung, etwa bei gemischten Verwendungen oder Leistungen ins Ausland.

Das frühzeitige Identifizieren solcher Punkte erleichtert die prüferische Beurteilung und verringert Nachfragen. Ein jährlicher interner „Pre-Closing-Check“ vor dem Bilanzstichtag kann helfen, kritische Sachverhalte zu bereinigen und dadurch die Prüfungsdauer zu verkürzen.

Rechtlicher Rahmen und Berichterstattung

KMU erstellen ihre Jahresrechnung in der Praxis häufig nach den Vorgaben des Obligationenrechts (Art. 957 ff.). Manche Unternehmen nutzen zusätzlich Swiss GAAP FER, insbesondere wenn Transparenz für Investoren oder Kreditgebende im Vordergrund steht. Die Revisionsstelle beurteilt, ob die gewählte Rechnungslegungsnorm eingehalten wurde und ob die Darstellung klar und vollständig ist. Der Prüfungsbericht richtet sich an die Generalversammlung bzw. die Gesellschafter und enthält neben dem Prüfungsurteil Hinweise zu Umfang und Grundlage der Prüfung.

Ein professionell erstellter Management Letter – auch bei eingeschränkter Revision möglich – liefert wertvolle Hinweise zur Verbesserung interner Kontrollen und Prozesse. Für den Verwaltungsrat ist dies ein wichtiges Instrument, um seine Überwachungs- und Sorgfaltspflichten wahrzunehmen.

Ein klarer Blick auf Schwellenwerte, Prüfungsarten, Zuständigkeiten und den Ablauf der Zusammenarbeit erleichtert KMU in der Schweiz die sichere und effiziente Jahresabschlusserstellung. Wer Zuständigkeiten zwischen Buchhaltung und Revisionsstelle sauber trennt, Dokumentation aktuell hält und branchenspezifische Risiken adressiert, schafft verlässliche Entscheidungsgrundlagen und stärkt das Vertrauen von Eigentümern, Mitarbeitenden und Finanzierungspartnern.